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Arbeit der StOKa Köln Themen     Anträge zur Landesversammlung West

Demokratischer Prozess der
Willensbildung

04.02.2021
Standortversammlung Köln
beschließt die Anträge.


Standortkameradschaft Köln beschließt Anträge
für die Landesversammlung West

Die Standortversammlung Köln hat am 04.02.2021 insgesamt 19 + 1 Anträge auf den Weg zur Landesversammlung West gebracht.


Gelebte Demokratie im DBwV

Die Politik und die Ziele des Deutschen Bundeswehrverbandes e.V. (DBwV), um die allgemeinen, ideellen, sozialen und beruflichen Interessen seiner Mitglieder sowie der Familienangehörigen und Hinterbliebenen zu vertreten, werden in einem demokratischen Prozess festgelegt.

Alle vier Jahre beschließt die Hauptversammlung, als höchstes Organ des DBwV, ein Grundsatzprogramm, das durch den Bundes- und die Landesvorstände umgesetzt werden soll. Hierzu findet zwischen den Hauptversammlungen mindestens ein Verbandstag auf Bundesebene – bestehend aus den Mitgliedern des Bundesvorstandes und der Landesvorstände – statt, der auch die Fortentwicklung der Beschlüsse der Hauptversammlung berät und beschließt. Diese Beschlüsse sind vorläufig.

In der Satzung des DBwV wird dieser demokratische Prozess garantiert (vgl. Regelungen zur Hauptversammlung und zum Verbandstag).

In der Realität besteht dieser Prozess darin, die aktuellen Interessen der Verbandsmitglieder in Anträgen zu formulieren und in den Standortversammlungen und den Mitgliederversammlungen der selbständigen Kameradschaften als Vorlagen für die Landesversammlungen zu beschließen.

LV West 2013
Die der jeweiligen Hauptversammlung vorangehenden Landesversammlungen beschließen dann die Anträge, die in die Hauptversammlung eingebracht werden. Die Landesversammlungen, die Landesvorstände und der Bundesvorstand können auch von sich aus Anträge einbringen, die in der Hauptversammlung zu beschließen sind (im Archivbild rechts die Antragsversammlung im Landesverband West vom 27. bis 29.05.2013).

 

Kölner Anträge 2021 für die Landesversammlung West des DBwV,

 

I Digitalisierung der Bundeswehr
Der Deutsche BundeswehrVerband setzt sich dafür ein, dass die Digitalisierung der Bundeswehr wahrnehmbar beschleunigt wird.

I IT-Ausstattung in der Wehrverwaltung
Der Deutsche BundeswehrVerband setzt sich für eine bessere und dem Stand der Technik angemessene IT- und Sachausstattung in der Wehrverwaltung ein.

II Fachliteratur BPersVG
Der Deutsche BundeswehrVerband möge sich dafür einsetzen, dass jedes Personalratsmitglied, das an den Grundschulungen des Bildungswerkes des DBwV e.V. teilnimmt, mit einer Arbeitsgrundlage / einem aktuellen Kommentar zum BPersVG ausgestattet wird.

II BPerVG Kommentar Freigestellte
Der Deutsche BundeswehrVerband setzt sich dafür ein, dass jedes freigestellte Personalratsmitglied immer mit einer Arbeitsgrundlage/einem aktuellen Kommentar zum BPersVG vom Dienstherrn ausgestattet wird.

II Schulung Beteiligungsrechte Vorgesetzte
Der Deutsche BundeswehrVerband setzt sich dafür ein, dass die Ausbildung der Vorgesetzten im Themenbereich SBG und BPersVG integraler Bestandteil der Führerausbildung wird. Disziplinarvorgesetze, Dienstellenleiter und deren nachgeordnete Führungsebene (AbtLtr,UAbtLtr, RefLtr) sowie Kompaniefeldwebel oder vglb sind im besonderem Maße vor Aufnahme ihrer Verwendung zu schulen.

III Rechtsschutz
Der Deutsche BundeswehrVerband setzt sich dafür ein, dass wenn im Inland ein Dritter durch die dienstliche Tätigkeit eines Bundeswehrangehörigen zu Schaden kommt, der Bund die notwendigen Kosten der Verteidigung und des Verfahrens übernimmt. Analog dem Verfahren im Ausland.

III Zeitgutschriften
Der Deutsche BundeswehrVerband setzt sich dafür ein, dass eine Verpflichtung des Dienstherrn bei Erkrankung während der Dienstbefreiung Stunden wieder gutzuschreiben gesetzlich festgeschrieben wird. Eine analoge Anwendung der Regelung für die Erkrankung während Erholungsurlaub ist das Ziel dieses Antrages.

III Zuruhesetzungspraxis
Der Deutsche BundeswehrVerband setzt sich dafür, dass der Berufssoldat/die Berufssoldatin fünf Jahre vor Erreichen seiner/ihrer Besonderen Altersgrenze eine verbindliche Mitteilung über sein Dienstzeitende erhält.

IV Erhöhung VWL
Der Deutsche BundeswehrVerband setzt sich für einen höheren Arbeitgeberanteil ein. Dieser ist nach Jahrzehnten der Stagnation auf die im Gesetz mögliche Höchstgrenze anzuheben.

V Versorgungsausgleich
Der Deutsche BundeswehrVerband möge sich weiterhin dafür einsetzen, dass der Versorgungsausgleich den geschiedenen Berufssoldaten zukünftig erst mit Erreichen der Allg. Altersgrenze der Bundesbeamten abgezogen wird.

VI Krankmeldeschein Soldaten
Der Bundesvorstand setzt sich dafür ein, dass der Krankenmeldeschein für Soldaten in der aktuellen Form abgeschafft wird. Es soll ein Verfahren analog der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Zivilbeschäftigte implementiert werden.

VI RegionaleSanitätsdienstl Vers
Der Deutsche BundeswehrVerband setzt sich dafür ein, dass die bestehende sanitätsdienstliche Versorgung der Soldatinnen und Soldaten wesentlich verbessert wird. Ziel muss es sein, eine sanitätsdienstliche Versorgung, flächendeckend in den jeweiligen Liegenschaften einzurichten. Hierbei ist eine Mindestanzahl an zu betreuenden Soldatinnen und Soldaten festzulegen sowie eine Maximalentfernung zum nächsten Sanitätsversorgungszentrum.

VI Wohnungsvergabeausschuss
Der Deutsche BundeswehrVerband setzt sich für eine flächendeckende Wiederbelebung der Wohnungsvergabeausschüsse bei den Bundeswehrdienstleistungszentren (BwDLZ) ein.

IX Direkteinstellung von VfA und FK für Bürokommunikation als Beamte
Der Bundesvorstand wird aufgefordert, sich für die Direkteinstellung von Verwaltungsfachangestellten (VFA) und Fachkräften für Bürokommunikation als Beamtinnen und Beamte einzusetzen.

IX 39h-Woche Beamte
Der Deutsche BundeswehrVerband setzt sich für die stufenweise Rückführung der 41-Stunden-Woche auf ein 39-Stunden Woche für die Beamt*innen ein.

IX Dienstpostensicherung nach BesAuslVerw
Der Deutsche BundeswehrVerband setzt sich für die Sicherung der Dienstposten von Zivilpersonal nach Rückkehr von Auslandseinsätzen ein und schließt eine Versetzung innerhalb der nächsten sechs Monaten aus.

IX Führungszulage
Der Deutsche BundeswehrVerband setzt sich für die Ausweitung der Zulage gemäß Bundesbesoldungsgesetz Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B, Nr. 4 Abs. 1 Nr. 5 auch auf ziviles Führungspersonal ein.

IX Kein BU Vergleich BatD mit BeantD bei Anlass- und Regelbeurteilungen
Der Deutsche BundeswehrVerband möge sich dafür einsetzen, dass sowohl bei Regel- als auch bei Anlassbeurteilungen ausgeschlossen wird, dass Beamtinnen und Beamte des Bundes, die dem nichttechnischen und technischen Dienst angehören, miteinander verglichen werden.

XI Eigene Mittel StOKa
Der Deutsche BundeswehrVerband setzt sich mit Nachdruck dafür ein, die Vorstände der Standortkameradschaften mit eigenen finanziellen Mitteln auszustatten, gestaffelt nach Mitgliederstärke, bis 500 Mitglieder 100 €,darüber 200 €.

XI IT-Ausstattung Basisorganisation
Der Deutsche BundeswehrVerband setzt sich dafür ein, dass die Kameradschaften der Basisorganisation eine Grundausstattung IT erhalten, bestehend aus einem LapTop (17") einem Drucker und dem erforderlichen Internetzugang.


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